Sept
24
15:02

Ein Schritt vor, zwei zurück?

Ein wirksam erklärter und berechtigter Vertragsrücktritt ist ein entscheidender Schritt in – besser gesagt „aus“ - einem Vertragsverhältnis. Die Rechtsfolgen des Rücktritts werden von Nichtjuristen allerdings nicht immer in voller Konsequenz bedacht! Wenn etwa ein Werkbesteller vom Vertrag mit seinem Werkunternehmern zurücktritt, weil sich dieser erfolglos - weil desinteressiert - um die Verbesserung erheblicher Mängel am Werk bemüht, besteht kein Vertrag mehr. Der Rücktritt beseitigt den Vertrag. Es gibt ihn nicht mehr. Es ist deshalb auch nicht möglich den Werkunternehmer, nachdem dieser den Ernst der Lage erkannt hat und sich mit ernsthafter Anstrengung nochmals an die Verbesserung machen will, letztmalig zur Verbesserung binnen 14 Tagen einzuladen. So geschehen. Was bedeutet dies? Auf welcher Basis solle diese Verbesserungsleistung erfolgen? Bedeutet dies einen Rücktritt vom Rücktritt? Bedeutet dies, dass ein neuer Vertrag zur Behebung von Mängeln abgeschlossen wurde? Zu welchem Preis? Alles so schon geschehen! Wer von einem Vertrag zurücktreten will, ist gut beraten sich eines kundigen Rechtsbeistandes zu bedienen.

Österreich, Verträge, Baurecht

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