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11
09:55

Stellung beziehen!

Wie sich in der Praxis zeigt, hat die Örtliche Bauaufsicht nicht selten eine schwierige Aufgabe zu erfüllen: Sie wird vom Auftraggeber dazu eingesetzt, allfällige Mehrkostenforderungen des Auftragnehmers abzuwehren. Die einschlägigen rechtlichen und technischen Diskussionen zwischen Auftragnehmer und örtlicher Bauaufsicht ziehen sich oft über die gesamte Baudauer. Dabei zeigt sich – gerade bei großen, institutionellen Auftraggebern – dass die Teilrechnungen der Auftragnehmer von der örtlichen Bauaufsicht zwar um die strittigen Forderungen gekürzt werden. Nicht selten fehlt es aber an einer konkreten und nachvollziehbaren rechtlichen und/oder technischen Begründung, weshalb die Rechungsbeträge nicht vollständig bezahlt werden. Anstatt dessen werden mehr oder weniger floskelhafte Mustersätze in Besprechungsprotokolle eingefügt, auf welche in der Folge bloß noch wiederkehrend verwiesen wird. Mit zunehmender Anzahl derartiger Verweise steigt seltsamerweise die Überzeugung des Auftraggebers, dass diese Vermerke eine ausreichende Begründung darstellen würden. Spätestens bei der Schlussrechungsprüfung stellt sich dann – meist über Drängen des Auftragnehmers – heraus, dass der Auftraggeber (die örtliche Bauaufsicht) zu diversen Rechungskürzungen noch keine eindeutige  und vor allem keine vertragskonforme Stellung bezogen hat. An der vereinbarten Fälligkeit der Schlussrechung vermögen diese „Zustände“ jedoch trotzdem nichts zu ändern!

Wolfgang Müller ist Experte für Baurecht der Kanzlei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte in Wien. www.kwr.at.

Bauaufsicht, Auftraggeber, Schlussrechnung, Baurecht, Bauwirtschaft, Österreich

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Martin Schäfer GF der Vmk, 12.02.2010 16:59
Re: Stellung beziehen!
Sehr geehrter Herr Müller! Ich habe mit Interesse Ihren Bericht in der Solidbau gelesen. Wir als Vmk sind seit einigen Jahren als "alternative" zu den Rahmenverträgen der Kammer im Bereich Haftpflicht unterwegs. Weiters haben wir als einziger Makler die Möglichkeit die "planenden Berufe" mit einer Rechtsschutz für Inkassostreitigkeiten mit unbegrenzter Streitwertsumme anzubieten. In diesem Zusammenhang ist mir Ihr Artikel ins Auge gestochen. Es würde mich freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um eventuell gemeinsamen Klienten unser Produkt zu präsentieren, bzw. gemeinsame Vorträge halten zu können. Vielen Dank, Martin Schäfer 0664 340 61 40