29.06.2010 10:09
Steuertipp
Doppelt gemobbelt, doppelte Gebühr?
Unter bestimmten Umständen muss eine Doppelvertretungen nicht Gebührenverdoppelung bedeuten.
Web-Links
In größeren Unternehmungen und Konzernen, die dem Gesellschaftsrecht unterliegen, bestehen immer wieder Doppelvertretungen von Organen.
Strittig war in diesem Zusammenhang, ob diese Doppelfunktionen etwa im Fall eines Bestandsvertrages - wie Miete - eine automatische Gebührenschuld auslöst. Das Finanzministerium hat dazu festgehalten, dass auch in diesem Fall eine Rechtsgeschäftsgebühr durch Erstellung eines schriftlichen Angebotes und Vereinbarung einer konkludenten Handlung nicht anfällt.
Damit kann die Gebühr durch ein schriftliches Angebotschreiben, das eine Unterschrift und Firmenstempel enthält, und der Annahme durch schlüssiges Verhalten wie Zahlungen vermieden werden. Keinesfalls darf jedoch eine schriftliche Annahme erfolgen.
Steuertipp von Martin Senk und Christoph J. Heimerl www.hs-steuerberatung.at.












